Förderung 2023

Für eine stärkere Förderung alter traditioneller Rinderrassen und der Mutterkuhhaltung

Die Glanrinder und andere alte traditionelle Rinderrassen* bedürfen politischer und finanzieller Unterstützung!

Meist sind es einzelne Landwirte und Landwirtinnen auf familiengeführten landwirtschaftlichen Klein-, Nebenerwerbsbetrieben aber auch manchen Haupterwerbsbetrieben, die mit viel Engagement und Herzblut diesen alten Nutztierrassen das Überleben sichern.

Die Haltung alter traditioneller Nutztierrassen ist jedoch oft wenig wirtschaftlich, aber wichtig für den Erhalt genetischer Tierressourcen und sensibler Biotope, Naturschutzflächen und Kulturlandschaften.

Praktisch alle alten traditionellen Rinderrassen werden in Mutterkuhhaltung gehalten.

Gerade die Mutterkuhhaltung

  • prägt das Landschaftsbild durch Weidehaltung und Bewirtschaftung meist kleinräumiger, vielseitig strukturierter Landschaften mit oft hoher Biodiversität,
  • Ist gelebtes Tierwohl mit enger Kalb-Kuh Verbindung, Haltung im Herdenverbund, vielen Monaten Weidegang und zumeist Stroh-Einstreu-Laufställen im Winter,
  • Erzeugt einnaturbelassenes Rindfleisch-Qualitätsprodukt mit hoher regionaler Identität
  • Stärkt den ländlichen Raum durch regionale und kleinräumige Wertschöpfungsketten und erfüllt damit in höchstem Maße die gesellschaftlichen Erwartungen an die Landwirtschaft.

Zum Erhalt dieser alten traditionellen Rassen fordern wir daher:

  • Beibehaltung der direkten Förderung für Einzeltierealter traditioneller Rassen
  • Wiedereinführung der Förderung im Saarland
  • Förderung des Marketing und der Markenbildung für naturbelassenes Weidefleisch
  • Unterstützung beim Ausbau der regionalen Vermarktung und kleinräumiger Wertschöpfungsketten zum Verkauf an Endverbraucher
  • Förderung des Absatzes an Kantinen und Gemeinschaftsverpflegungsstellen
  • Beibehaltung der Förderung der Zucht- und Öffentlichkeitsarbeit

*Zu den alten traditionellen, vom Aussterben bedrohten Rinderrassen zählen u.a.:
Rotbuntes Niederungsrind, Glanrind, Rotvieh der Zuchtrichtung Höhenvieh, Deutsches Schwarzbuntes Niederungsrind, Ansbach-Triesdorfer Rind, Deutsches Shorthorn, Gelbvieh, Limpurger Rind, Rotvieh alter Angler Zuchtrichtung, Pinzgauer Rind, Murnau-Werdenfelser Rind, Braunvieh alter Zuchtrichtung, Angler Rind, Hinterwälder und Vorderwälder Rind.

In Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland wird die Glanvieherhaltung bezuschusst.
Die Prämienzahlung ist länderspezifisch geregelt und liegt derzeit zwischen € 50.- und € 200.- je förderfähigem Tier.

 

WICHTIG
für die Förderung der Erhaltungszucht Glanrind
in Rheinland-Pfalz

Sicherheitshalber machen wir unsere Mitglieder hiermit noch einmal darauf aufmerksam:
Seit 2013 werden keine Antragsformulare verschickt, sondern müssen aus dem Internet heruntergeladen werden und dann ausgefüllt an die DLR-Westpflaz zugestellt werden.

DESHALB:
Die Informationen die das DLR auf seiner Internet-Seite unter veröffentlicht hat, bitte beachten:
https://www.dlr.rlp.de/EGR

 

Förderung der Erhaltungszucht Glanrind  (Stand: Juni.2023)

Zweck der Förderung der Erhaltung bedrohter genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft ist der Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile aufgrund besonderer Bewirtschaftungsanforderungen oder geringerer Leistungen, die bei der Zucht und Haltung gefährdeter Nutztierrassen unter den geltenden wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen entstehen. Hierzu finden Sie die Rechts- und Verfahrensregelungen in den Förderungsrichtlinien.

 

Förderungsfähig ist die Zucht oder Haltung der
in der Roten Liste des Fachbeirates für Tiergenetische Ressourcen aufgeführten Tierrasse Glanrind, die

  • im Zuchtbuch der Fleischrinder-Herdbuch Bonn e. V, Hauptabteilung A, eingetragen,
  • an einem Erhaltungszuchtprogramm der Fleischrinder-Herdbuch Bonn e. V. teilnehmen und
  • im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) registriert sind.

 

Gefördert werden können Unternehmen, welche

  • die nach § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890) in der jeweils geltenden Fassung genannte Mindestgröße erreichen oder überschreiten oder
  • sonstige Tierhalter, unbeschadet der gewählten Rechtsform, die Glanrinder halten und
  • weniger als 250 Personen im letzten Rechnungsabschluss beschäftigen und einen Jahresumsatz von 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR haben.

 

Förderungsvoraussetzungen

  • Der Betrieb ist innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren selbst zu bewirtschaften.
  • Die geförderten Zuchttiere sind in der vg. festgelegten zeitlichen Bindung zu halten.
  • Dem Fleischrinder-Herdbuch Bonn e. V. sind, gemäß den Vorgaben der Bewilligungsbehörde, alle vorhandenen genetisch relevanten Daten kostenlos zur Verfügung stellen.

 

Umfang und Höhe der Förderung
Die Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen gewährt.

  • Es können für die Dauer von fünf Jahren jährlich bis zu 200,00 € je GVE für förderfähige Zuchttiere gewährt werden.
  • Zusätzlich können bis zu 240,00 € je GVE für die Bereitstellung von förderfähigen Zuchttieren für den Embryotransfer oder die Samengewinnung gewährt werden.

 

Wenn Sie förderungs- und verwaltungsrechtliche Fragen haben, können Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gruppe „Tierzucht und Qualitätsprüfung“ des DLR Westpfalz (Bewilligungsbehörde) wenden.
Einzelheiten des Antragsverfahrens (Antragsformular, weitere Unterlagen) finden Sie hier: Verfahrensunterlagen

Die Antragsunterlagen sind bis 01. September eines Jahres zu senden an:
Agrarwirtschaft-6@dlr.rlp.de
oder an:
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westpfalz
– Abteilung Landwirtschaft –
Neumühle 8
67728 Münchweiler

Ihr Förderteam Ansprechpartner im DLR Westpfalz:

 

Antragsformulare können auch hier herunterlegladen werden:

EGR-Anlage vers

EGR-Antrag Formular