Förderung 2022

Für eine stärkere Förderung alter traditioneller Rinderrassen und der Mutterkuhhaltung

Die Glanrinder und andere alte traditionelle Rinderrassen* bedürfen politischer und finanzieller Unterstützung!

Meist sind es einzelne Landwirte und Landwirtinnen auf familiengeführten landwirtschaftlichen Klein-, Nebenerwerbsbetrieben aber auch manchen Haupterwerbsbetrieben, die mit viel Engagement und Herzblut diesen alten Nutztierrassen das Überleben sichern.

Die Haltung alter traditioneller Nutztierrassen ist jedoch oft wenig wirtschaftlich, aber wichtig für den Erhalt genetischer Tierressourcen und sensibler Biotope, Naturschutzflächen und Kulturlandschaften.

Praktisch alle alten traditionellen Rinderrassen werden in Mutterkuhhaltung gehalten.

Gerade die Mutterkuhhaltung

  • prägt das Landschaftsbild durch Weidehaltung und Bewirtschaftung meist kleinräumiger, vielseitig strukturierter Landschaften mit oft hoher Biodiversität,
  • Ist gelebtes Tierwohl mit enger Kalb-Kuh Verbindung, Haltung im Herdenverbund, vielen Monaten Weidegang und zumeist Stroh-Einstreu-Laufställen im Winter,
  • Erzeugt einnaturbelassenes Rindfleisch-Qualitätsprodukt mit hoher regionaler Identität
  • Stärkt den ländlichen Raum durch regionale und kleinräumige Wertschöpfungsketten und erfüllt damit in höchstem Maße die gesellschaftlichen Erwartungen an die Landwirtschaft.

Zum Erhalt dieser alten traditionellen Rassen fordern wir daher:

  • Beibehaltung der direkten Förderung für Einzeltierealter traditioneller Rassen
  • Wiedereinführung der Förderung im Saarland
  • Förderung des Marketing und der Markenbildung für naturbelassenes Weidefleisch
  • Unterstützung beim Ausbau der regionalen Vermarktung und kleinräumiger Wertschöpfungsketten zum Verkauf an Endverbraucher
  • Förderung des Absatzes an Kantinen und Gemeinschaftsverpflegungsstellen
  • Beibehaltung der Förderung der Zucht- und Öffentlichkeitsarbeit

*Zu den alten traditionellen, vom Aussterben bedrohten Rinderrassen zählen u.a.:
Rotbuntes Niederungsrind, Glanrind, Rotvieh der Zuchtrichtung Höhenvieh, Deutsches Schwarzbuntes Niederungsrind, Ansbach-Triesdorfer Rind, Deutsches Shorthorn, Gelbvieh, Limpurger Rind, Rotvieh alter Angler Zuchtrichtung, Pinzgauer Rind, Murnau-Werdenfelser Rind, Braunvieh alter Zuchtrichtung, Angler Rind, Hinterwälder und Vorderwälder Rind.

In Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland wird die Glanvieherhaltung bezuschusst.
Die Prämienzahlung ist länderspezifisch geregelt und liegt derzeit zwischen € 50.- und € 200.- je förderfähigem Tier.

 

WICHTIG
für die Förderung der Erhaltungszucht Glanrind
in Rheinland-Pfalz

Sicherheitshalber machen wir unsere Mitglieder hiermit noch einmal darauf aufmerksam:
Seit 2013 werden keine Antragsformulare verschickt, sondern müssen aus dem Internet heruntergeladen werden und dann ausgefüllt an die DLR-Westpflaz zugestellt werden.

DESHALB:
Die Informationen die das DLR auf seiner Internet-Seite unter veröffentlicht hat, bitte beachten:
https://www.dlr-westpfalz.rlp.de/DLR-Westpfalz/Aktuelles/Landwirtschaft/FoerderungderErhaltungszuchtGlanrind2022 

 

Förderung der Erhaltungszucht Glanrind 2022 (Stand: 01.07.2022)

Anträge bis 01. September 2022 einreichen – später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Die Förderung der Zucht oder Haltung der in der Roten Liste des Fachbeirates für Tier­genetische Ressourcen aufgeführten Tierrasse Glanrind wird in Rheinland-Pfalz auch 2022 fortgeführt. Förderfähig sind Glanrinder, die im Zuchtbuch des Fleischrinder-Herdbuch Bonn e.V. (Hauptabteilung A) eingetragen sind und damit am aktuellen Erhaltungszuchtprogramm des Fleischrinder-Herdbuch Bonn e. V. teilnehmen. Dies schließt ein, dass die Tiere:

  • am Tag der Antragstellung mindestens 2 Jahre alt sind
    (3-jährige und ältere weibliche Tiere müssen einmal gekalbt haben und bewertet sein),
  • o einen Glanblutanteil>15 % (neu: >20% bei ab 01.01.2014 geborenen Tieren) und einen Anteil an Einfarbig Gelbem Höhenvieh (EGH) > 75%, >80% bei ab 01.01.2014 geborenen Tieren) haben sowie
  • o von einem gekörten Bullen abstammen.
  • o Förderfähige, männliche Tiere müssen gekört sein.


Gefördert werden Landwirte und sonstige Tierhalter, die über einen Zeitraum von 5 Jahren Glanrinder halten und ihren Betrieb selbst bewirtschaften. Ausgenommen sind Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 % des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt und Betriebe, die mehr als 250 Personen im letzten Rechnungsabschlussjahr beschäftigten und einen Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Mio. EUR haben. Die Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen gewährt. Es können jährlich bis zu 200 € je förderfähigem Zuchttier gewährt werden. Zusätzlich können bis zu 240 € je Tier (GVE) für die Bereitstellung von förderfähigen Zuchttieren für den Embryotransfer oder die Spermagewinnung gewährt werden, wenn entsprechende Abrechnungen, über in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung durchgeführte Maßnahmen, dem Antrag beigelegt werden.

Antragsformulare
und nähere Informationen zur Förderung der Erhaltung genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft erhalten Sie über die Internetseiten unter www.dlr.rlp.de > Fachportale > Cross Compliance > Tiergenetische Ressourcen oder im Anhang.
Wer über die neueste Software (Adobe Reader XI) verfügt, kann die Daten der förderfähigen Tiere nun auch für spätere Anträge speichern.

Wenn Sie förderungs- oder verwaltungsrechtliche Fragen haben, können Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gruppe „Tierzucht und Qualitätsprüfung“ des DLR Westpfalz (Bewilligungsbehörde) wenden.

Die Zuwendungen sind mit schriftlichem Antrag nach vorgegebenem Muster und den erforderlichen Nachweisen bis 01. September 2022 zu beantragen:
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westpfalz,
Abteilung Agrarwirtschaft,
Neumühle 8,
67728 Münchweiler/Alsenz
oder digital an: agrarwirtschaft-6@dlr.rlp.de.

Antragsformulare können auch hier herunterlegladen werden:

EGR-Anlage vers -1

EGR-Antrag Formular-2

VV – EGR 2015, Stand 16 Nov 2015-2